Wechsel
Der Wechsel ist ein Wertpapier, das eine Zahlungsanweisung enthält. Diese bestimmt ausdrücklich den zu zahlenden Betrag zu einem bestimmten Termin. Das Recht an einem Wechsel kann nur durch Vorlage des Wechsels selbst geltend gemacht werden. Der Wechsel ist kein gesetzliches Zahlungsmittel und eine Verpflichtung zur Annahme eines Wechsels besteht nicht. Wirtschaftlich betrachtet ist der Wechsel einem Scheck sehr ähnlich.